Die PZR geht viel weiter als die Belagentfernung bei üblichen Kontrolluntersuchungen,
welche vor allem die Zahnsteinentfernung zum Ziel hat.
Sie ist die Grundlage für alle zahnerhaltenden Maßnahmen und dient auch zur
Erhaltung und Pflege des Zahnersatzes. Nach Abklärung des
allgemeinmedizinischen Befundes ist die PZR eine Voraussetzung zur Beseitigung
des Mundgeruchs. Die Ursache dafür liegt meist zu 85-90% in der Mundhöhle
selbst. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit führt zur Beseitigung des Problems.
Parodontose ist eine der am häufigsten auftretenden Erkrankungen im Mund, die
von den Betroffenen im Anfangsstadium meist nicht wahrgenommen wird.
Unbehandelt führt diese chronische Entzündung zum Zahnverlust. Es ist
wissenschaftlich erwiesen, dass Parodontose das Risiko für Herzinfarkt und
Schlaganfall steigert aber auch Lungenerkrankungen und Magen-Darmstörungen
verursacht. Für Schwangere ist die Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt deutlich
erhöht. Der Erfolg einer Parodontosebehandlung wird entscheidend durch
regelmäßige Prophylaxe im Sinne der PZR bestimmt.